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Behandlung nach
ärztlicher Verordnung
der "Klassiker"
Du hast von Deinem Hausarzt Massagen verordnet bekommen? Dann bist Du bei mir als freiberufliche Heilmasseurin genau richtig.
Wichtig ist, dass Du die Verordnung vor Behandlungsbeginn bei Deiner zuständigen Sozialversicherung bewilligen lässt.
Solltest Du eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese, je nach Vertragsart, auch einen Teil Deiner Investition in Deine Gesundheit.
Gesundheit ist das höchste
Gut eines Menschen
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